Mitgliedsantrag
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Willkommen
Willkommen
Mitgliedsdaten
Mitgliedsdaten
Lastschriftmandat
Lastschriftmandat
Stammverein
Stammverein
Abschluss
Abschluss
Digitaler Mitgliedsantrag
Antrag auf Mitgliedschaft im
Jugendförderverein Region Rheinfelden e.V.
In den folgenden Schritten werden alle relevanten Daten erfasst. Am Ende besteht vor dem Absenden die Möglichkeit, alle Daten noch einmal zu überprüfen
Personalien
Vorname (Kind)
Nachname
Straße u. Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Geburtsdatum (Kind)
Telefonnummer
Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats
Kontoinhaber
IBAN des Kontoinhabers
BIC
Bank
Gläubigeridentifikationsnummer und Mandatsreferenz: werden separat mitgeteilt
Hiermit erteile ich dem entsprechenden Stammverein die Ermächtigung die Mitgliedsbeiträge sowie alle evtl. anfallenden
Sonderbeiträge von meinem Konto mittels SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom
Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist,
besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Bei Nichteinlösung gehen die dem
Zahlungsempfänger entstandenen Kosten zu meinen Lasten. Änderungen der Bankverbindung sind auf dem Zahlungsempfänger unverbindlich mitzuteilen.
Erlaubnis für Lastschrift
Stammverein
Bitte auswählen: Der Beitragseinzug erfolgt über den jeweiligen Stammverein. Bei Wahl "nach Verteilerschlüssel" erfolgt die Zuordnung durch den JFV gemäß festgelegter Reihenfolge und Kriterien
Vereinswahl
Geschwisterkind
Geschwisterkind Stammverein
Die Mitgliedschaft im JFV Region Rheinfelden kann durch verschiedene Ereignisse beendet werden:
1. durch schriftliche Austrittserklärung an den JFV oder den Stammverein. Hierdurch erlischt auch automatisch die
Mitgliedschaft im Stammverein, eine Ausnahme besteht bei Erreichen des Aktivspielalters.
2. durch den Tod
3. durch Ausschluss.
4. durch den Wechsel in den Aktivbereich eines Stammvereines (hierbei bleibt die Einzugsermächtigung bestehen)
oder anderen Fußballverein aufgrund der Altersbegrenzung des Jugendfußballs.
Die unter Punkt 1 genannte Austrittserklärung, kann nur in Schriftform erklärt werden und gemäß den in der Satzung
festgelegten Fristen erfolgen. Verbindlich für die fristgerechte Kündigung ist ausschließlich das Datum, an dem die
Austrittserklärung auf der Geschäftsstelle bzw. bei der Geschäftsführung eingeht. Mit der Austrittserklärung verzichtet
das Mitglied auf die Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte, bleibt aber Beitragsschuldner bis zum fristgemäßen Ende
seiner Mitgliedschaft. Bei Austritt ist etwaiges in den Händen des / der Austretenden befindliches Vereinseigentum
unverzüglich zurückzugeben.
Satzungen und Ordnungen
Link zur Satzung Satzung JFV Region Rheinfelden
Anlage Informationspflichten
Link zur DSVGO Anlage Informationsflichten
Presse
Ich willige ein, dass der JFV Region Rheinfelden. Fotos und Videos von meiner Person bei sportlichen Veranstaltungen, Vereinsausflügen und ähnlichen Vereinsveranstaltungen sowie zur Präsentation von Mannschaften anfertigen und in folgenden Medien veröffentlichen darf
Vereinsauftritte
Presseerzeugnisse
oder:
Wiederspruch Pressebilder
ergänzende Anmerkungen
Bitte alle Angaben noch einmal durch einen Klick auf "Zusammenfassung anzeigen" überprüfen